Nach dem Entwurf folgt der offizielle Teil.
In der Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung geht es darum, das Projekt baurechtlich auf den Weg zu bringen.
Das bedeutet: Alles, was notwendig ist, um eine Baugenehmigung zu beantragen oder einen Freistellungsnachweiseinzureichen, wird in dieser Phase erarbeitet.
Was gehört zur LP4?
Ausarbeitung der bauantragsreifen Unterlagen nach den Anforderungen der zuständigen Bauaufsicht
Einreichung des Bauantrags bzw. der Genehmigungsfreistellung (je nach Bundesland und Vorhaben)
Koordination mit beteiligten Fachplaner:innen (z. B. Statik, Brandschutz, Wärmeschutz)
Abstimmung mit Behörden, falls erforderlich
Darstellung der planungsrechtlichen Grundlagen (z. B. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Stellplätze)
Die Genehmigungsplanung basiert auf dem Entwurf aus LP3, aber nun unter dem Blickwinkel:
Ist das alles genehmigungsfähig – und in welcher Form?
Wie ist das mit den Kosten?
In LP4 wird keine neue Kostenberechnung erstellt. Aber:
Die Kostenberechnung aus LP3 bleibt der Maßstab – und sie wird ggf. angepasst, falls sich durch Auflagen oder notwendige Änderungen etwas ändert.
Gerade bei genehmigungsrelevanten Punkten wie Brandschutz oder Stellplatznachweis können zusätzliche Anforderungen entstehen, die wiederum Kosten verursachen.
Es handelt sich eher um eine Dokumentations- und Abstimmungsphase – aber eine entscheidende: Ohne Genehmigung kein Bau.
Besonderheiten bei Sanierungen
Bei Sanierungen ist die Genehmigungsplanung oft etwas individueller und komplexer.
Warum?
Bestandsschutz muss geprüft werden: Was darf bleiben, was muss angepasst werden?
Die Eingriffe ins Gebäude müssen nachvollziehbar dokumentiert werden
Teilweise sind Denkmalbehörden oder andere Stellen beteiligt
Es ist nicht immer eindeutig, ob überhaupt eine Baugenehmigung notwendig ist
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, vorab eine Bauvoranfrage zu stellen oder ein informelles Gespräch mit der Baubehörde zu führen – das fällt zwar formal nicht in LP4, ist aber eng damit verbunden.
Fazit
Die Genehmigungsplanung ist das Tor zur Realität:
Erst wenn diese Phase abgeschlossen ist, darf das Projekt tatsächlich gebaut werden.
Auch wenn es „nur“ um Formulare, Paragraphen und Stempel zu gehen scheint – die LP4 ist die Brücke zwischen dem Wunsch zu bauen und der Erlaubnis dazu.
Der Komplete Text zur HOAI kann unter HAOI_2021 gelesen werden.
🧱 Im nächsten Beitrag geht es weiter mit LP5 – der Ausführungsplanung, also dem „echten“ Bauplan für die Baustelle.